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   BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80   

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https://dejure.org/1983,1022
BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80 (https://dejure.org/1983,1022)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80 (https://dejure.org/1983,1022)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1983 - 1 BvR 1077/80 (https://dejure.org/1983,1022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des außer Kraft getretenen Grunderwerbsteuerrechts in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuerrecht - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1842
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Bei seiner Rüge, das Grunderwerbsteuerrecht sei unüberschaubar geworden, übersieht der Beschwerdeführer, daß sich das Gebot der Meßbarkeit und Berechenbarkeit nur auf die Stellung des einzelnen Normadressaten bezieht, nicht aber darüber hinaus auf die allgemeinen Auswirkungen eines Gesetzes (BVerfGE 38, 61 >82<; 50, 290 >379 f.<; 52, 283 >302<).

    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt nur die Frage, ob die Rechtsanwendung der Gerichte die grundrechtlichen Normen und Maßstäbe beachtet hat (vgl. BVerfGE 52, 283 >295< m.w.N.).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Mängel einer Regelung geben erst dann Anlaß zum verfassungsgerichtlichen Eingreifen, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und Verbesserunq trotz ausreichender Erfahrungen für eine sachgerechte Lösung unterläßt (vgl. BVerfGE 37, 104 >118<; 43, 291 >321<; 45, 187 >252<).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Bei seiner Rüge, das Grunderwerbsteuerrecht sei unüberschaubar geworden, übersieht der Beschwerdeführer, daß sich das Gebot der Meßbarkeit und Berechenbarkeit nur auf die Stellung des einzelnen Normadressaten bezieht, nicht aber darüber hinaus auf die allgemeinen Auswirkungen eines Gesetzes (BVerfGE 38, 61 >82<; 50, 290 >379 f.<; 52, 283 >302<).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    a) Auch eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG wegen eines Verstoßes gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit liegt nicht vor; sie kommt grundsätzlich nur in extremen Fällen in Betracht (vgl. BVerfGE 1, 14 >45<).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Der Gesetzgeber kann sich bei seinen Entscheidungen über die Ausnützung von Steuerquellen beispielsweise von volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen mitleiten lassen (vgl. BVerfGE 6, 55 >81<; 13, 181 >203<).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Art. 3 Abs. 1 GG enthält ein grundsätzliches Gebot der Steuergerechtigkeit (vgl. zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 620/78 u.a. - BVerfGE 61, 319 -, Umdruck S. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen >vgl. BVerfGE 18, 85 >92<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Mängel einer Regelung geben erst dann Anlaß zum verfassungsgerichtlichen Eingreifen, wenn der Gesetzgeber eine spätere Überprüfung und Verbesserunq trotz ausreichender Erfahrungen für eine sachgerechte Lösung unterläßt (vgl. BVerfGE 37, 104 >118<; 43, 291 >321<; 45, 187 >252<).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Der Gesetzgeber kann sich bei seinen Entscheidungen über die Ausnützung von Steuerquellen beispielsweise von volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen mitleiten lassen (vgl. BVerfGE 6, 55 >81<; 13, 181 >203<).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1983 - 1 BvR 1077/80
    Nach diesen Maßstäben wäre der Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn den Befreiungen keine sachlichen Erwägungen zugrunde lägen oder wenn die Beibehaltung der Besteuerung - in Nordrhein-Westfalen für etwa 25 % der vom Steuertatbestand erfaßten Grunderwerbsfälle - unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit zu einem unerträglichen Ergebnis geführt hätte (vgl. BVerfGE 41, 269 >280<; 50, 57 >78, 103<).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

  • BFH, 12.12.1990 - I R 43/89

    Zum Verbot der Körperschaftsteueranrechnung für gemeinnützige Stiftungen

    Dieses Prinzip muß jedoch nicht in reiner Form verwirklicht werden (BVerfG-Beschluß vom 16. März 1983 1 BvR 1077/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1983, 227, 228).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/86

    Die Nichtgewährung eines Verlustrücktrags nach § 10a GewStG verstößt nicht gegen

    Dieses Prinzip muß jedoch nicht in reiner Form verwirklicht werden (BVerfG-Beschluß vom 16. März 1983 1 BvR 1077/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1983, 227, 228).
  • FG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - 10 K 4094/09

    Austritt einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der Versorgungsanstalt des

    Dieses Prinzip muss jedoch nicht in reiner Form verwirklicht werden (BVerfG-Beschluss vom 16. März 1983 1 BvR 1077/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1983, 227).
  • FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19

    Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf

    Davon abgesehen ist darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes - hier § 1 Abs. 1 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens - NRW - über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 25.07.2011 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 18.12.2014 - grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden kann, weil das Landesgesetz von verwandten Regelungen in anderen Bundesländern oder im Bund abweicht (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1983, 1 BvR 1077/80, HFR 1983, 227).
  • FG Hamburg, 20.07.1999 - II 299/97

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschalbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen und

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  • BFH, 11.01.1984 - II R 187/81

    Bedeutung der Gesetzesüberschrift - Auslegung eines Gesetzes - Steuerfreiheit -

    Es ist nämlich zu berücksichtigen, daß der Bundesgesetzgeber auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer eine vor allem durch die Vielzahl von steuerlichen Vergünstigungen zustande gekommene Rechtszersplitterung zu bereinigen hatte, deren Ausmaß verfassungsrechtlich nicht mehr unbedenklich war (vgl. Beschluß des BVerfG vom 16. März 1983 1 BvR 1077/80, NJW 1983, 1842).
  • FG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - 10 K 4095/09

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Gegenwertzahlungen des Arbeitgebers beim

    Dieses Prinzip muss jedoch nicht in reiner Form verwirklicht werden (BVerfG-Beschluss vom 16. März 1983 1 BvR 1077/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1983, 227).
  • BFH, 02.03.1988 - II R 169/85

    Gesetzesaufhebung - Verfassungsmäßigkeit

    Der Zwang zum Handeln war für den Gesetzgeber um so stärker, als wiederholt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Grunderwerbsteuerrechts geltend gemacht wurden (vgl. den Beschluß des BVerfG vom 16. März 1983 1 BvR 1077/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1983, 227 nebst weiteren Hinweisen in der Anmerkung).
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